5. Lieferungen
LABOCARE ist stets bemüht, die in der Auftragsbestätigung angekündigte Lieferzeit einzuhalten, vorbehaltlich der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten. Unsere Lieferungen werden von einem Spediteur nach Wahl von LABOCARE ab einem Lager in der Schweiz befördert. Sofern keine anderslautende Klausel der Firma LABOCARE spezifiziert ist, werden Bestellungen ab CHF 400.- per Paketpost franko Domizil geliefert. Für Bestellungen unter CHF 400.- wird ein pauschaler Zuschlag für Porto und Verpackung berechnet (mindestens CHF 25). Express-Sendungen werden mit zusätzlichen Kosten durchgeführt.
Für grössere und aussergewöhnliche Mengen werden die Lieferfristen und -bedingungen im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Die Lieferfristen, für eventuelle Rückstandsartikel, sind auf der Auftragsbestätigung, dem Lieferschein und/oder der Rechnung aufgeführt. Die vorgesehenen Fristen sind nur als Richtwerte zu verstehen.
Alle Lieferungen erfolgen auf Risiko des Empfängers.
Es obliegt dem Käufer, die Waren in Anwesenheit des Spediteurs einer qualitativen und quantitativen Kontrolle zu unterziehen, um gegebenenfalls Vorbehalte oder andere Anmerkungen auf der Transportquittung zu vermerken. Die Anwendung dieses Verfahrens ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Berücksichtigung von Reklamationen durch LABOCARE. Bei Schäden, die erst nach dem Auspacken sichtbar werden, sind diese sofort nach Entdeckung schriftlich dem Spediteur oder dem Kundenservice von LABOCARE mitzuteilen. Verpackungsmaterial und beschädigte Waren sind nach Möglichkeit bis zur Protokollierung in ihrem Zustand zu belassen. Wird die Lieferung bestellter Geräte auf Wunsch des Kunden um mehr als vier Wochen verschoben, können die dadurch entstehenden Lagerkosten dem Kunden zum üblichen Satz pro Monat und m2 in Rechnung gestellt werden.